Ein Vertrag wurde in Fort Sumner, im Gebiet von New Mexico, am ersten Tag des Juni, im Jahre des Herrn eintausendachthundertachtundsechzig von und zwischen Generalleutnant W.T. Sherman und Samuel F. Tappan, den Vertretern der Vereinigten Staaten, und Barboncito, Arivijo und anderen Häuptlingen und Führern des Stammes der Navajo auf seiten der besagten Indianer abgefaßt und beschlossen und von ihnen ordnungsgemäß ebendort unterzeichnet. Dieser Vertrag lautet in Worten und Zahlen wie folgt:
Artikel eines Vertrages und Abkommens verfaßt und begonnen in Fort Sumner, New Mexico, am ersten Tag im Juni 1868, von und zwischen den Vereinigten Staaten, vertreten durch Generalleutnant W.T. Sherman und Colonel Samuel F. Tappen auf der einen Seite, und dem Stamm der Navajo auf der anderen Seite, vertreten durch seine Häuptlinge und Führer, ordnungsgemäß beauftragt und bevollmächtigt im Namen aller Mitglieder des besagten Stammes zu handeln (die Namen der besagten Häuptlinge und Führer sind hierzu angeführt):
Artikel 1
Von diesem Tag an soll es keinen Krieg mehr zwischen den Partnern dieses Abkommens gegen. Die Regierung der Vereinigten Staaten erstrebt den Frieden und sie bürgen für die Einhaltung mit ihrer Ehre.
Sollten schlechte Menschen unter den Weißen oder andere Leute, die der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten unterstehen, an einem Indianer oder seinem Besitz ein Unrecht begehen, so werden die Vereinigten Staaten, nachdem es dem Agenten gemeldet und dem Kommissar für indianische Angelegenheiten der Indianer in Washington weitergegeben wurde, sofort veranlassen, daß der Gesetzesbrecher inhaftiert und nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten bestraft wird und daß außerdem die geschädigten Personen für den erlittenen Verlust entschädigt werden. Sollten schlechte Menschen unter den Indianern ein Unrecht oder einen Raub an einer Person oder an irgend jemandes Eigentum, sei er weiß, schwarz oder ein Indianer, der loyaler Untergebener der Vereinigten Staaten ist, begehen, möge der Navajostamm zustimmen, daß die Navajo nach Meldung und Kenntnisnahme durch ihren Agenten den Verbrecher an die Vereinigten Staaten ausliefern, damit er gemäß den Gesetzen verurteilt und bestraft werde; und für den Fall, daß sie dies absichtlich nicht tun, wird die betroffene Person für ihren Verlust entschädigt vom Jahreseinkommen oder anderen Geldern, die ihnen zustehen oder ihnen zustehen werden auf Grund dieses Vertrages oder möglicher weiterer Abkommen, die noch mit den Vereinigten Staaten abgeschlossen werden. Der Präsident kann solche Anordnungen und Vorschriften erlassen, wenn er es für nötig hält, doch kein Schaden soll beglichen werden, noch soll dafür bezahlt werden, bevor der Fall nicht untersucht und weitergeleitet wurde an den Kommissar für indianische Angelegenheiten, doch keinem, der einen Verlust während einer Vertragsverletzung erleidet oder weil er selbst den Vertrag verletzt, sollen die Begünstigungen dieses Vertrages oder der Gesetze der Vereinigten Staaten dafür zukommen.
Artikel 2
Die Vereinigten Staaten erklären, daß das Gebiet, das folgendermaßen begrenzt ist: im Norden durch den 37. nördlichen Breitengrad, im Süden durch eine Ost-West-Linie, die durch Fort Defiance im Cañon Bonito läuft, im Osten durch eine Parallele zum Längengrad, welcher, südlich verlängert, durch Fort Lyon oder Ogo-do-oso, Bear Spring, liefe, und im Westen durch eine Parallele zum Längengrad 109° 30ī westlich von Greenwich, vorausgesetzt, daß das Gebiet den Ausgang des Cañon-de-Chelly umfaßt, des Cañon, der in seiner gesamten Länge in diesem Reservat liegt, zum Siedlungsgebiet für den Stamm der Navajo-Indianer bestimmt werden soll. Dies ist hiermit rechtsgültig und gilt auch für andere befreundete Stämme und einzelne Indianer, die sie möglicherweise von Zeit zu Zeit - mit Einverständnis der Vereinigten Staaten - bei sich aufnehmen wollen; und die Vereinigten Staaten erklären, daß keine Personen, ausgenommen jenen, denen es erlaubt ist, und ausgenommen solche Offiziere, Soldaten, Agenten und Beamte der Regierung oder der Indianer, denen erlaubt wurde, in gesetzlichen Angelegenheiten oder auf Anweisung des Präsidenten diese Reservation zu betreten, jemals erlaubt wird, das in diesem Artikel festgelegte Gebiet zu passieren, darin zu siedeln oder zu wohnen.
Artikel 3
Die Vereinigten Staaten erklären, daß sie veranlassen werden, daß an einigen Stellen der erwähnten Reservation, wo Holz und Wasser zur Verfügung stehen, die folgenden Gebäude errichten werden:
ein Warenhaus, das die Kosten von 2500 Dollar nicht übersteigt
ein Verwaltungsgebäude, das nicht mehr als 3000 Dollar kostet
eine Zimmerei und eine Schmiede, deren Kosten je 100 Dollar nicht überschreitet
und eine Schule und eine Kapelle, sobald genügend Kinder veranlaßt werden können, die Schule zu besuchen; diese soll die Kosten von 5000 Dollar nicht überschreiten.
Artikel 4
Die Vereinigten Staaten erklären, daß der Agent für die Navajo in dem Verwaltungsgebäude wohnen soll; daß er unter den Indianern leben soll und sein Amt immer versehen soll, um sofort und sorgfältig jenen Fälle von Anklagen von Indianernn oder gegen Indianer zu untersuchen, die einer Nachforschung bedürfen, und auch um die anderen gesetzlichen Pflichten treu auszuführen. In allen Fällen von Raub an Personen oder Eigentum wird er veranlassen, daß Beweismaterial aufgenommen und schriftlich niedergelegt wird und daß seine Ausführungen an den Kommissar für indianische Angelegenheiten weitergeleitet werden; dessen Entscheidungen sind dann für die betroffenen Parteien bindend.
Artikel 5
Sollte ein Mitglied des erwähnten Stammes oder jemand, der legal in diesen aufgenommen wurde, Haupt einer Familie sein und mit Ackerbau beginnen wollen, sall er das Recht haben, in Anwesenheit und unter Beratung des diensthabenden Agenten ein Stück Land innerhalb des erwähnten Reservates, das nicht mehr als 160 Morgen umfaßt, auszuwählen; dieses Stück Land soll, nachdem es gewählt, bestätigt und in das "Grundbuch", wie es im weiteren beschrieben wird, eingetragen worden ist, nicht mehr Gemeinbesitz sein, sondern kann in den allgemeinen Besitz dessen, der es gewählt hat und auch in den Besitz seiner Familie übergehen, solange er oder sie es bebauen. Jede Person über 18 Jahre, die kein Familienoberhaupt ist, kann auf dieselbe Weise vorgehen und veranlassen, daß im oder ihr ein Stück Land von höchstens 80 Morgen zum Zweck der Bebauung zugesprochen wird und er damit in den allgemeinen Besitz des festgelegten Landes kommt.
Für jedes Grundstück, das auf diese Weise ausgewählt wurde, soll ein Dokument, das eine Bestimmung desselben und den Namen der wählenden Person enthält, mit einem Vermerk über die Grundbucheintragung derjenigen Partei ausgehändigt werden, der es vom Beamten zugesprochen wurde, nachdem alles von ihm in einem Buch, das in seiner Kanzlei zur Einsichtnahme aufliegt, und das als das "Navajo-Grundbuch" bezeichnet werden soll, festgehalten wurde. Der Präsident kann zu jeder Zeit eine Inspektion des Reservates anordnen, und nach Überprüfung soll der Kongreß den Schutz zur Verbesserung der Rechte der Siedler übernehmen und die Art des von jedem Siedler erhobenen Anspruchs festlegen. Die Vereinigten Staaten können Gesetze betreffend die Veräußerung und Weitergabe von Eigentum zwischen den Indianern und ihren Nachbarn, so wie es den Vereinigten Staaten richtig erscheint, erlassen.
Artikel 6
Um die Zivilisierung der Indianer, die diesen Vertrag unterzeichnen, zu gewährleisten, wird die Notwendigkeit der Erziehung unterstrichen, insbesondere der Erziehung jener, die sich in den oben erwähnten Gebieten niederlassen, und sich deshalb verpflichten, ihre Kinder, männlich und weiblich, im Alter von sechs bis siebzehn Jahren zur Schule zu schicken; und hiermit ist es die Pflicht des Beamten zu überwachen, daß diese Abmachung strikt eingehalten wird; die Vereinigten Staaten erklären, daß für je 30 Kinder des oben erwähnten Alters, die gezwungen werden können, die Schule zu besuchen, ein Haus bereitgestellt wird mit einem Lehrer, der kompetent ist, die grundlegenden Züge der englischen Erziehung zu vermitteln; dieser Lehrer wird unter den erwähnten Indianern wohnen und seine Pflichten als Lehrer gewissenhaft ausführen.
Die Verordnungen dieses Artikels gelten mindestens 10 Jahre.
Artikel 7
Wenn ein Familienoberhaupt ein Stück Land ausgewählt hat und - wie oben beschrieben - ein Dokument dafür erhalten hat, und wenn weiters der Beamte sieht, daß der Indianer beabsichtigt, zur Zufriedenheit aller das Land zu bestellen und vom Ertrag zu leben, dann ist der Indianer berechtigt, Saatgut und Ackerbaugeräte für das erste Jahr zu erhalten, höchstens jedoch im Wert von 100 Dollar; für jedes weitere Jahr, das er bebaut, ist er für eine Zeitspanne von 2 Jahren berechtigt, Saatgut und Geräte im Wert von 25 Dollar in Anspruch zu nehmen.
Artikel 8
Anstelle des Geldes oder anderer Jahreszinsen, die den hier erwänten Indianern auf Grund dieses oder weiterer Verträge zugesprochen werden, erklären die Vereinigten Staaten, daß sie im Verwaltungsgebäude der erwähnten Reservation 10 Jahre hindurch am 1. September jedes Jahres folgende Artikel ausliefern:
Kleidungsartikel, Güter oder statt dessen Rohmaterial im Wert von höchstens 5 Dollar pro Indianer - den Wert schätzt der Beamte -; jeder Indianer soll angehalten werden, seine Kleidung, Decken etc. selbst herzustellen, und nur mit solchen Gegenständen ausgestattet zu sein, die er selbst herstellen kann. Damit der Kommissar für indianische Angelegenheiten die ober erwähnten Gegenstände richtig schätzen kann, ist es die Pflicht des Beamten, ihm jedes Jahr eine vollständige und exakte Zählung der Indianer vorzulegen, auf deren Grundlage die Schätzung vorgenommen werden kann.
Zusätzlich zu den oben erwähnten Artikeln soll für die Dauer von 10 Jahren alljährlich die Summe von 10 Dollar jenen Personen zukommen, die in den rechtmäßigen Genuß der Vertragsbestimmungen kommen, jenen, die dem Ackerbau oder einem Handwerk nachgehen und vom Kommissar für indianische Angelegenheiten beim Verkauf von solchen Waren, die von Zeit zu Zeit für die Bedürfnisse der Indianer notwendig erscheinen, eingesetzt werden. Wenn man innerhalb dieser 10 Jahre irgendwann den Eindruck hat, man könnte das Geld, das man für die Kleidung verwendet, einer den erwähnten Indianern nützlicheren Sache zuwenden, hat der Kommissar für indianische Angelegenheiten das Recht, das Geld anderen Zwecken zuzuweisen, doch unter keinen Umständen soll die Zuweisung völlig zurückgezogen werden oder eine Zeitlang unterbunden werden, dies alles jedoch unter der Voraussetzung, daß Frieden herrscht. Und der Präsident wird jährlich einen Offizier der Armee abordnen, der bei der Ausgabe der Güter an die heir genannten Indianer anwesend ist und die Ausgabe bezeugt; er wird die Qualität und die Quantität der Waren und die Art der Auslieferung begutachten und melden.
Artikel 9
In Anbetracht der Vorteile und Gewinne, die dieser Vertrag bringt, und angesichts der vielen Zusicherungen von Freundschaft, wird den Stämmen, die Vertragsbeteiligte sind, zur Bedingung gemacht, daß sie auf jedes Recht, ein Gebiet außerhalb ihrer Reservation zu besetzen, verzichten, doch das Recht behalten, in jedem angrenzenden unbewohnten Landstück zu jagen, solange esin den umliegenden Gebieten genügend Wild gibt, um dies zu verantworten;
und sie, die Indianer, erklären ausdrücklich:
1) daß sie dem Bau der transkontinentalen Eisenbahn, der nun begonnen wurde und weitergetrieben wird, keinen Widerstand entgegensetzen;
2) Daß sie sich nicht einmischen in den friedlichen Bau irgendeiner Eisenbahnlinie außerhalb ihrer Reservation, die hier abgegrenzt wurde;
3) daß sie nicht Personen - zu Hause oder auf Reisen - belästigen werden, noch Eisenbahnzüge oder Wagenzüge, Maultiere oder Vieh, das Amerikanern oder Leuten, die mit Amerikanern befreundet sind, gehört, angreifen oder rauben;
4) daß sie nie von Siedlungen Frauen rauben oder Kinder entführen;
5) daß sie nie Weiße töten oder skalpieren, noch versuchen, ihnen etwas anzutun;
6) daß sie sich in Zukunft nicht dem Bau von Eisenbahnlinien, Straßen, Postgebäuden und anderen notwendigen oder nützlichen Dingen, die durch die Vereinigten Staaten gesetzlich befohlen oder erlaubt wurden, widersetzen; doch sollten solche Wege oder Bauten auf dem Gebiet ihrer Reservation errichtet werden, wird die Regierung dem Stamm Schadenersatz bezahlen. Die Höhe des angerichteten Schadens wird eine dreiköpfige neutrale Kommission festsetzen, die vom Präsidenten eigens zu diesem Zweck ernannt wird, wobei eines der Kommissionsmitglieder der Häuptling oder ein Führer des Stammes ist.
7) daß sie dem Bau von militärischen Stützpunkten oder Straßen, die jetzt gebaut werden oder in Zukunft angelegt werden, keinen Widerstand entgegensetzen, dadurch daß sie diesen Vertrag oder weitere Verträge, die evtl. in Zukunft mit anderen Indianerstämmen gemacht werden, verletzen.
Artikel 10
Kein zukünftiger Vertrag über den Verzicht auf einen Teil der hier beschriebenen Reservation soll Gültigkeit haben oder gegen die Indianer ausgelegt werden, es sei denn, mehr als drei Viertel aller männlichen erwachsenen Indianer, die entweder das betroffene Gebiet besiedeln oder am Vertrag interessiert sind, stimmen dem zu; und kein Verzicht des Stammes soll so verstanden und ausgelegt werden, daß irgendein Mitglied des Stammes ohne seine Zustimmung der Rechte auf ein Stück Land, das er gemäß Artikel 5 des Vertrages wählen kann, beraubt wird.
Die Navajo erklären hiermit außerdem, daß sie nach der Unterzeichnung so in die zur Verfügung gestellte Reservation gehen werden, wie der Agent oder der Beamte, der mit ihrer Ausweisung beauftragt ist, es ihnen vorschreibt; die Vereinigten Staaten werden für ihren Unterhalt auf dem Weg aufkommen und genügend Transportmöglichkeiten für die Kranken und Schwachen bereitstellen.
Artikel 11
Die betroffenen Parteien erklären weiters, daß die Summe von 150.000 Dollar wie folgt aufgeteilt werden soll:
1) Etwa 50.000 Dollar für die tatsächlichen Kosten der Umsiedlung des Stammes vom Bosque Redondo Reservat zur neuen Reservation.
2) Der Erwerb von 15.000 Schafen und Ziegen soll höchstens 30.000 Dollar kosten.
3) Der Kauf von 500 Stück Rindern und einer Million Pfund Mais, der gesammelt und in einem Militärstützpunk nahe der Reservation aufbewahrt wird - welcher dem Befehl des Beamten untersteht - um für den kommenden Winter das Nötigste bereitzustellen.
4) Der Rest, falls vorhanden, wird verwendet, um die Indianer, die bezüglich ihrer Umsiedlung unentschlossen sind, zu unterstützen; die Art und Weise kann der Beamte, der bei ihnen bleibt, bestimmen.
5) Die Umsiedlung dieses Stammes wird unter die oberste Kontrolle und Leitung des militärischen Befehlshabers von New Mexico gestellt, und wenn sie abgeschlossen ist, wird die Führung des Stammes einem eigenen Beamten unterstellt.
Der genannte Stamm erklärt sich durch seine Repräsentanten, die Parteien des Vertrages, einverstanden, daß er die beschriebene Reservation zu seiner ständigen Heimat macht, daß er sich als Stamm nicht irgendwo anders niederlassen wird - ausgenommen das Recht, in den benachtbarten Gebieten der bisherigen Reservation zu jagen - und sich den Anordnungen, die in diesem Vertrag beschrieben sind, sowie den Anordnungen des jeweiligen Kommandierenden des Gebietes, in dem die Reservation liegt, unterwirft. Die Parteien des Vertrages erklären weiters, daß jeder Navajo und jeder andere Indianer, der sich außerhalb der genannten Reservation niederläßt, alle Rechte, Privilegien und Vorteile, die in dem Vertrag festgelegt sind, verliert. Außerdem verpflichten sich die Parteien des Vertrages, daß sie alles in ihrer Macht Stehende tun werden, Indianer dazu zu bringen, die nun irgendwo außerhalb des Reservates, das für die Besiedlung und Bewirtschaftung durch Indianer bestimmt ist, ein Nomadenleben führen, die in Kriegszustand leben mit Bürgern der Vereinigten Staaten, ein solches Leben aufzugeben und sich in einer Reservation, die nur für die Besiedlung und Bebauung durch Indianer eingerichtet wurde, auf immer niederzulassen.
Urkundlich dessen, setzen die Parteien ihr Siegel am 1. Juni 1868 in Fort Sumner, N.M.
W.T. Sherman
Lt. Genīl, Indian Peace Commissioner
S.F. Tappan, Indian Peace Commissioner
Barboncito, Chief
Armijo
Delgado
Manuelito
Largo
Herrero
Chiqueto
Muerto de Hombre
Hombro
Narbono
Narbono Segundo
Ganado Mucho
Riquo
Juan Martin
Serginto
Grande
Inoetenito
Muchachos Mucho
Chiqueto Segundo
Cabello Amarillo
Francisco
Torivio
Desdendado
Juan
Guero
Gugadore
Cabason
Barbon Segundo
Cabares Colorados
Attest:
Geo. W.G. Getty,
Col 37th Infīy, Bt.Maj.Genīl U.S.A.
B.S. Roberts,
Bt.Brg.Genīl U.S.A., Lt. Col. 3rd Cavīy.
J. Cooper McKee,
Bt. Lt.Col.Suegeon U.S.A.
Theo. H. Dodd,
U.S. Indian Agīt for Navajos.
Chas.McClure,
Bt.Maj. and C.S.U.S.A.
James F. Weeds,
Bt.Maj. and Asst.Surg. U.S.A.
J.C. Sutherland,
Interpreter
William Vaux,
Chaplain U.S.A.
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